Beitragsordnung

Förderverein Jahmo e.V.

 

§1

Mitgliedschaft

(1) Die Rechte an der Mitgliedschaft im Verein kann nur in Anspruch nehmen, wer seiner Pflicht, Mitgliedsbeitrag zu entrichten, nachkommt. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben.

§2

Mitgliedsbeiträge

(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich 1,- €, zu zahlen jährlich (12,- € ).

(2) Mitglieder entrichten ihren Beitrag auf das angegebene Vereinskonto oder beim Kassierer.

§3

Fristen

(1) Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist bis spätestens Ende März des Geschäftsjahres fällig.

§4

Zahlungsverzug

(1) Ist ein Mitglied mit der Zahlung des Beitrages nach zweimaliger schriftlicher Mahnung im Verzug, ruhen alle Rechte aus der Mitgliedschaft. Dem Mitglied ist mit einer dritten Mahnung schriftlich der Ausschluss aus dem Verein anzukündigen. Kommt das Mitglied weiterhin seinen Zahlungspflichten nicht nach, soll nach Satzung der Ausschluss vollzogen werden. 

§5

Ende der Mitgliedschaft

(1) Der Mitgliedsbeitrag ist bis zu dem Zeitpunkt zu entrichten, an dem der Austritt oder Ausschluss aus dem Verein endgültig wirksam wird.

§6

Schlussbestimmung

(1) Diese Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 14.04.2004 beschlossen und tritt mit dem Beschluss in Kraft.